Umgemeindung

Für die Zugehörigkeit zur Gemeinde gilt das  Wohnortprinzip, d.h. wer umzieht, wechselt auch seine Kirchengemeinde.  Dort werden die neuen Gemeindeglieder durch einen Brief begrüßt und mit  Hilfe des Gemeindebriefes informiert.

Wer sich unabhängig vom Wohnort für die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gemeinde entscheidet, kann sich umgemeinden lassen.

Häufige Gründe sind  enge persönliche Kontakte, Teilnahme oder Mitarbeit in Gemeindegruppen,  Engagement für ein bestimmtes Projekt oder Thema, familiäre Bindungen…

Bitte suchen Sie das Gespräch mit der Pfarrerin. Dabei können die Vor- und Nachteile besprochen werden.

Der Antrag auf Umgemeindung wird formlos an den Gemeindekirchenrat der aufnehmenden Gemeinde  gerichtet. Der Gemeindekirchenrat hört und stimmt zu, reicht diesen  Antrag an das Meldewesen weiter. Nach ein paar Wochen werden Sie dann in der Gemeindedatei der Wunschgemeinde geführt  und bekommen von dort alle Bescheinigungen, den Gemeindebrief,  Einladungen, Wahlbenachrichtigungen usw.